Hinweise zu den Kostenübernahmeanträgen bei der BG Nahrungsmittel Gastgewerbe (BGN) und BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Mitglieder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe fordern das Formular für die Abrechnung der Kosten für die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen bitte unbedingt rechtzeitig - d.h. möglichst mindestens 10 Tage vor Beginn des Lehrgangs - vorabüber ihre zuständige BG über folgenden Online-Link an:
- BG Nahrungsmittel Gastgewerbe, bitte klicken Sie HIER (externer Link zur BGN-Seite)
Mitglieder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nutzen bitte den Formularservice über die Homepage der BGW:
- BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, bitte klicken Sie HIER (externer Link zur BGW-Seite).
Anmeldeformular - Aus- und Fortbildung betriebliche Ersthelfer sonstige BG und UK
Das Formular für die Anmeldung und Abrechnung von betrieblichen Ersthelfern,
(ACHTUNG: mit Ausnahme der BG Nahrungsmittel Gastgewerbe = BGN und BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege = BGW)
finden Sie hier: Anmeldeformular_neu_Stand: 01/2023 (PDF).
Bitte ausfüllen, ausdrucken und mit Originalunterschrift und Stempel vom Arbeitgeber ergänzt spätestens zum Lehrgang vorlegen.
Mitglieder der Unfallkasse Sachsen
Mitglieder der Unfallkasse Sachsen beachten bei der Beantragung der Kostenübernahme bitte unbedingt folgendes:
Hinweise zu den Anträgen und die Beantragung - jetzt nur noch ausschließlich "Online" - finden Sie unter folgendem LINK der Unfallkasse Sachsen (externer Link auf Homepage der UK Sachsen).
Zusätzlich zu der genehmigten Kostenübernahme von der UK Sachsen bitte noch das vollständig ausgefüllte, vom Arbeitgeber unterschriebene und abgestempelte Anmeldeformular spätestens zum Lehrgang vorlegen: Anmeldeformular_neu_Stand: 01/2023 (PDF).
Mitglieder Unfallkasse Bund
Mitglieder der Unfallkasse Bund benötigen neben der Kostenübernahme (fragen Sie Ihren Arbeitgeber) - die unbedingt vor der Teilnahme bei der UK Bund beantragt und von dort bewilligt sein muss - ebenfalls das vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterzeichnete und abgestempelte Anmeldeformular_neu_Stand: 01/2023 (PDF).