Rotkreuzkurs Bildungs- und BetreuungseinrichtungenFoto: M. Eram / DRK e.V.

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet. Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Ansprechpartnerin

Sandra Ilks

Tel.: 03525 65 73-0
Mobil: 0162 44 04 444
ausbildung@drk-riesa.de

Dr. - Külz - Str. 37
01589 Riesa

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen.  Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Anmeldung & Abrechnung

Diese Kurse planen wir in der Regel einrichtungsbezogen. Nehmen Sie daher bitte direkt mit unserer Ausbildungsleiterin Kontakt auf, um einen Termin hierfür nach Ihren Wünschen zu planen. 

Für die Abrechnung der Kurse sollten Sie:

  • Ihre zugehörige Unfallkasse (in Sachsen ist das die Unfallkasse Sachsen), 
  • Ihre Mitgliedsnummer bei der Unfallkasse kennen, 
  • die Durchführung des Kurses vorher dort anzeigen 
    und 
  • die Kostenübernahme gleichzeitig mit beantragen.
     

Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise unter folgendem LINK.

Ggf. regulär geplante Kurse entnehmen Sie der Kursanzeige unten auf dieser Seite, dort können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter direkt online anmelden.

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.

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