Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.

Ansprechpartnerin

Sandra Ilks

Tel.: 03525 65 73-0
Mobil: 0162 44 04 444
ausbildung@drk-riesa.de

Dr. - Külz - Str. 37
01589 Riesa

In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe: Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat. Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.

Inhouse-Kurse im eigenen Unternehmen möglich

Für vorzugsweise große Unternehmen kann es Sinn machen, regelmäßig jährlich Kurse für die Aus- und Fortbildung von den eigenen Ersthelfern direkt im eigenen Unternehmen durchführen zu lassen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • längerfristig planbare Termine auch eine Woche um die andere, um ggf. alle Schichtarbeiter zu erreichen
  • Organisation im Betrieb: - damit entfallen Wege für die Mitarbeiter; das Unternehmen hat den besseren Überblick über die Teilnahme der eigenen Mitarbeiter und erhält die TN-Bescheinigungen direkt von uns
  • Sicherstellung der geforderten regelmäßigen 2-jährigen Auffrischung bereits ausgebildeter Ersthelfer
  • besserer Überblick über den Ausbildungsstand der Ersthelfer insgesamt

Voraussetzungen:

  • Mindestteilnahme von 10 Teilnehmern/Kurs
  • geeignete Schulungsräume (Beamer/Leinwand), aber auch Platz für praktische Übungen
  • individuelle Vereinbarung der In-House-Termine mit unserer Ausbildungsleiterin (siehe Kontaktfeld oben)
  • Anmeldung der Teilnehmer der entsprechenden Schulungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse

Anmeldung & Abrechnung

Die Anmeldung zu unseren regulären Kursen laut Jahreskursplan erfolgt online über den jeweiligen Kurstag - siehe unten. 

Hierzu sollten Sie Ihre zugehörige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse kennen, da Sie diese als Kostenträger hinterlegen, es sei denn, Sie oder Ihr Unternehmen zahlen die Kursgebühren selbst.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen i.d.R. die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer im geforderten gesetzlichen Maß (meist 10% der Belegschaft; in Bau- und anderen Montage- bzw. Baustellenbetrieben auch mehr - bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft!).

Bringen Sie sich bitte Pausenverpflegung zum Lehrgang mit. Getränke und Kaffee erhalten Sie von uns.

Hinweis zur Teilnahmebescheinigung

Nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Originalformulars, ggf. zusätzlich mit der Kostenübernahmeerklärung der Unfallkassen, können wir den Teilnehmern am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.

Dann brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern, denn wir rechnen die Kursgebühren direkt mit Ihrer Unfallkasse oder zuständigen Berufsgenossenschaft ab.

Kurse & Termine

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