Pflege-Beratung

Sie selbst oder ein Mitglied der Familie braucht Unterstützung?
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Weil sie alt sind oder krank.
Oder wenn sie einen Unfall hatten.
Das Deutsche Rote Kreuz kann helfen und auf Fragen antworten.
Unsere Mitarbeiter finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.

Ansprechpartnerin - PDL

Petra Funke

Tel.: 03525 73 85 71
pflegedienst@drk-riesa.de

Greifswalder Str. 5
01589 Riesa

Unsere Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung.
Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und können Sie beraten.
So bekommen Sie wichtige Informationen und können handeln.
Wir beraten zu den Themen Pflege und Versorgung.
Und welche Unterstützungen Sie bekommen können.
Diese Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein.
Die Pflege-Beratung ist gratis für Sie.

Für wen ist die Pflege-Beratung?

Jeder kann das Deutsche Rote Kreuz anrufen und Fragen stellen.
Wir beraten Sie gern zu den Themen Pflege und Unterstützung.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Auch nach der ersten Beratung unterstützen wir Sie.
Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag stellen müssen.
Vielleicht für eine Pflege-Stufe.
Oder wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen.

Leistungen der Pflege-Versicherung

Wer bekommt Leistungen?

Das regelt das Sozial-Gesetz-Buch.
Paragraf 14.
Absatz 1.
Menschen mit Krankheiten und Behinderungen können Leistungen bekommen.
Und nur wenn sie länger als 6 Monate im Alltag Hilfe brauchen.
Die Krankheit oder Behinderung muss also schwer sein.
Nur dann bekommen Sie Leistungen.
Es gibt viele Möglichkeiten. Zum Beispiel:
  • Wenn Sie Hilfe brauchen beim Waschen und Zähne putzen.
  • Wenn Sie nicht allein kochen oder essen können.
  • Wenn Sie nicht allein gehen oder Treppen steigen können.
  • Wenn Sie nicht allein einkaufen können.
Dann brauchen Sie Hilfe im Alltag.
Dann können Sie Leistungen bekommen.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Dabei helfen wir Ihnen.
Die Pflege-Versicherung prüft dann Ihren Antrag.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2024

Mit einem Klick auf das Titelbild der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit kommen Sie zur Broschüre, die hilfreiche Informationen liefert. Sie können sich die Broschüre auch herunterladen oder ausdrucken. 

Unser Angebot

Laut Vorgaben der Kranken- bzw. Pflegekassen führen wir Beratungsgespräche durch.

Wir geben Ihnen Tipps, welche Leistungen Ihnen zustehen und beraten Sie individuell.

Terminpflichten:

  • Pflegegrad 2-3 = halbjährlich
  • Pflegegrad 4-5 = vierteljährlich
     

Für die Beratung entstehen keine Kosten für den Betroffenen/ Pflegebedürftigen.

Sie haben noch Fragen oder benötigen individuelle Beratung?

Nehmen Sie bitte mit unserer Pflegedienstleitung vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.